- Agrarzölle
- Agrarzölle,Abgaben, die bei der Einfuhr (Einfuhrzölle) oder Ausfuhr (Ausfuhrzölle) landwirtschaftliche Erzeugnisse erhoben werden. Ausfuhrzölle wurden im Zeitalter des Merkantilismus angewendet, um die Lebensmittelpreise niedrig zu halten und die Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe im Inland zu fördern. Während der ersten Agrarkrise nach den napoleonischen Kriegen gingen die meisten europäischen Staaten zu Einfuhrzöllen über. In Großbritannien endete der politische Kampf um die Korngesetze 1869 mit einer endgültigen Aufhebung der Getreidezölle. In Deutschland wurden die Einfuhrzölle unter dem Deutschen Zollverein weitgehend wieder abgebaut. Nach dem Sturz der Getreidepreise infolge der zunehmenden Einfuhren aus Übersee wurden seit 1878 die Einfuhrzölle wieder eingeführt und schrittweise erhöht. Der Weizenzoll erreichte 1887 im Deutschen Reich 5 M je Doppelzentner oder 50 % des Einkaufswertes. Die in der Folgezeit fortgesetzte Begünstigung des Getreideanbaus durch einen relativ starken Schutzzoll führte zu einer langsameren Entwicklung der Veredelungswirtschaft, die sich vornehmlich in den Ländern mit freier Getreideeinfuhr (Niederlande, Dänemark) konzentrierte. Im Verlauf der dritten Agrarkrise wurden die Agrarzölle durch weitere Maßnahmen, z. B. Einfuhrkontingentierung, Stützungskäufe, Verwendungsauflagen, ergänzt. In den 1930er-Jahren gingen die meisten Staaten zu einem System von staatlichen Außenhandelsmonopolen und Festpreisen über, in dem die Agrarzölle eine untergeordnete Rolle spielten oder auf bestimmte Produkte beschränkt blieben. In den Agrarmarktordnungen der EG wurden die Agrarzölle weitgehend durch Abschöpfungen ersetzt.
Universal-Lexikon. 2012.